von Yiorgos Archontopoulos*, 17 Februar 2022
„Wir sind heute aufgerufen, die Zukunft zu gestalten. Eine Zukunft ohne Superfonds für unsere Kinder und unser Wasser“.

Damit endete unser Aufruf zur Teilnahme an der Sammelklage unserer Gewerkschaft gegen den Superfonds im November 2016. Einen Monat nachdem das Parlament die Schaffung des HCAP (Hellenic Corporations of Assets and Participations S.A. – für Privatsierungsszwecke bestimmt) gebilligt hatte, der ab Januar 2018 für 100 Jahre gelten sollte. Heute, vier Jahre später, gehört der Superfonds für EYATH-EYDAP, das sind die Wassergesellschaften in Thessaloniki und Athen, der Vergangenheit an.
Der Staatsrat (Oberstes Verwaltungs- und Verfassungsgericht der Republik Griechenland) hat in seinen Beschlüssen 191/2022 und 190/2022 mit überwältigender Mehrheit (nur ein Berater war anderer Meinung) entschieden, dass die Übertragung von EYATH-EYDAP auf den Superfonds verfassungswidrig ist, weil dadurch die öffentliche Kontrolle über die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen, deren Aufgaben zum harten Kern des Staates gehören, verloren gehen. So schreibt der Staatsratnicht nur eine staatliche Aufsicht vor, sondern verlangt auch, dass die Mehrheit der Anteile an den Wasserversorgungsunternehmen dem Staat gehört und dass der Staat die Leitung dieser Unternehmen bestimmt.
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