EU-Recht: Niemand kann Frontex stoppen

Von Matthias Monroy, 14.3.2021 – Telepolis

Der Frontex-Direktor kommandiert seit dem 1. Januar eine eigene, bewaffnete Polizeitruppe. Das verstärkt das eklatante Kontrolldefizit der Grenzagentur


Protestaktion vor dem Frontex-Hauptquartier in Warschau. Foto: PanchoS / CC BY 2.0

„Frontex ist eine Agentur, die der Rat der Europäischen Union 2004 mit der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 ohne Parlamentsbeschluss eingerichtet hat. Im Rahmen des Vertrags von Lissabon wurde sie nachträglich über mehrfach vorgenommene Änderungen parlamentarisch legitimiert – zuerst mit der Änderungsverordnung 1186/2011 auf Grundlage von Artikel 77 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Als Leitungsorgan der Grenzagentur fungieren der Exekutivdirektor Fabrice Leggeri und seine inzwischen drei Stellvertretenden. Leggeri ist gemäß der aktuellen Verordnung von den anderen EU-Organen sowie den Mitgliedstaaten „in der Wahrnehmung seiner Aufgaben völlig unabhängig“. Er darf „Weisungen von Regierungen oder sonstigen Stellen weder anfordern noch entgegennehmen“. Das betrifft auch die Agentur als solche, die „in operativen und technischen Fragen unabhängig und rechtlich, administrativ und finanziell autonom sein“ sollte.

Frontex besitzt demnach eine eigene Rechtspersönlichkeit und verfügt über Durchführungsbefugnisse. Es gibt kein Organ, das Frontex gegenüber eine Fachaufsicht übernimmt. Ein umfassendes Weisungsrecht, wie es in Deutschland Minister für ihnen nachgeordnete Behörden innehaben, existiert für die Grenzagentur nicht. Eine solche Verwaltungsorganisation ist in anderen Staaten durchaus üblich, darunter etwa die USA, aber auch Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Spanien. Ihre Gründung obliegt dort der freien Entscheidung des Gesetzgebers. Allerdings sind die Kompetenzen dieser nationalen Exekutivbehörden begrenzt, sie können keine polizeilichen Zwangsmaßnahmen durchführen und sind auch nicht bewaffnet.

EU-Kommission nicht weisungsbefugt

Die vielfach nachgewiesenen Verletzungen internationaler Konventionen im Rahmen von verbotenen Zurückweisungen Geflüchteter („Push Backs“) in der Ägäis verweisen auf ein grundlegendes Kontrolldefizit von Frontex-Missionen. Mit Unterstützung der Agentur bricht Griechenland, das den Frontex-Einsatz „Poseidon“ im Mittelmeer leitet, zahlreiche völker- und europarechtliche Bestimmungen, darunter das Non-Refoulement-Prinzip – das Gebot der Nichtzurückweisung in der Genfer Flüchtlingskonvention. (…)“

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