Übernahme von Anteilen der Wasserwerke in Athen und Thessaloniki war verfassungswidrig

Presseerklärung von SEKES-EYDAP vom 16. Juni 2020

Zur Erklärung: EYDAP – Wasserwerk Athen, EYATH – Wasserwerk Thessaloniki, SEKES-EYDAP – Zusammenschluss von Arbeiter*innen (auch ehemaligen) von EYDAP und Kulturschaffenden, EESYP oder HCAP – Superfond (Griechische Gesellschaft für Beteiligung und Vermögen), Staatsrat – oberstes Verwaltungs- sowie Verfassungsgericht Griechenlands

Mit zwei historischen, wichtigen rechtlichen und politischen Entscheidungen (1223/2020 und 1224/2020) erklärte die 4. Abteilung des Staatsrates die Bestimmungen des Gesetzes 4389/2016 für verfassungswidrig, mit dem die Mehrheit (50.003%) der Aktien von EYDAP und EYATH an den „Hellenic Holdings and Property Company SA“ (Superfond) übertragen wurde.

Die Staatsräte der 4. Abteilung des Staatsrates entschieden einstimmig, dass die Anklage der Antragsteller (EYATH-Arbeitergewerkschaft und EYDAP-Arbeitergewerkschaftsföderation) zu den Bestimmungen von Artikel 191 des Gesetzes 4389/2016 stichhaltig ist. Der Aufsichtsrat des EESYP (Superfond) verletzt Artikel 28 Abs. 2 der Verfassung, und es wird darauf verwiesen, dass laut Gesetz 4389/2016 nach der Übertragung der Aktien des EESYP die Kontrolle über EYDAP und EYATH dem griechischen Staat entzogen wurde und mittels ihrer Vertreter im Direktorium des EESYP in die Hände der Europäischen Kommission und des Europäischen Stabilitätsmechanismus fiel.

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Protest der Larko-Arbeiter am 13.6. in Athen

Die LARKO-Arbeiter*innen protestieren gegen die Kürzung ihrer Löhne und den geplanten Verkauf von Teilen des Hüttenwerks und der Minen an einen privaten Investor. LARKO ist der größte europäische Nickelproduzent, verfügt über vier große Bergwerke und ein Hüttenwerk in Larymna gegenüber der Insel Euböa.

Früherer Bericht

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Großer Etappensieg im Kampf gegen Wasserprivatisierung

Zuerst veröffentlicht auf griechenlandsoli.com (von Georg Brzoska)

„Am 16.6.2020 entschied die dritte Kammer des „Staatsrates“ (höchstes griechisches Verwaltungs- und Verfassungsgericht), dass die Übertragung von Anteilen von 50,003 % der beiden großen griechischen Wasserwerke (von Athen und Thessaloniki) an den „Superfond“ zur Privatisierung nicht rechtmäßig war. Das entsprechende von Syriza im Jahre 2016 auf Druck der Troika ins Palament eingebrachte Gesetz widerspreche der griechischen Verfassung. Laut Verfassung müssen Wasserwerke vom Staat im Sinne des öffentlichen Interesses kontrolliert werden. Der Superfond („Hellenic Holdings and Property Company“) wird nach Meinung der Richterinnen mehr von der EU-Kommission und dem Europäischen Stabilitätsfond (EMS) kontrolliert als vom griechischen Staat. Die Richterinnen der dritten Kammer des Staatsrates entschieden einstimmig, dass die Kontrolle über die Wasserwerke nicht nur direkt vom griechischen Staat, sondern auch indirekt von ihm durch eine andere juristische Person ausgeübt werden kann. Dies sei jedoch nur unter der Bedingung zulässig, dass diese juristische Person zum Zweck des öffentlichen Interesses gegründet wurde. Mit anderen Worten: Die Richter*innen vertraten die Auffassung, dass der Superfonds nicht für das öffentliche Interesse eingerichtet wurde.
Diese Entscheidung der dritten Kammer des Staatsrates ist allerdings nur vorläufig, weil die Kammer selbst die endgültige Entscheidung wegen ihrer hohen Bedeutung an die Vollversammlung (Ολομέλεια) des Staatsrates verwiesen hat. (Quelle)

Die Gewerkschaft der Wasserwerke von Thessaloniki feierte diese Entscheidung als großen Sieg, der in erster Linie auf die Widerstandsbewegung gegen die Wasserprivatisierung zurück zu führen sei. „

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Asylpolitik verschlechtert Lage von Geflüchteten

Aufgrund einer neuen Gesetzesverordnung gestaltet sich die Lage vieler Geflüchteter in Griechenland schwieriger denn je. Wer Asyl zugesprochen bekommt, verliert den Anspruch auf eine kostenlose Unterkunft und auf den monatlichen Zuschuss von 90 Euro. An der neuen Regelung gibt es heftige Kritik.

„Unser Foto (© Eurokinissi) entstand in dieser Woche am Viktoria-Platz in Athen.“ (Griechenlandzeitung)

„In den Kreisen der Opposition mehrt sich der Unmut über die Arbeit des Migrationsministeriums im Bereich der Asylpolitik. Demnach sollen etwa 11.000 asylberechtigte Flüchtlinge auf die Straße gesetzt werden, weil Flüchtlingslager oder die den Betreffenden zugewiesenen Wohnungen geräumt werden müssen. Das Bündnis der Radikalen Linken (SYRIZA) spricht von einer ‚Politik des Verlassens‘.

Man verwies in einer Pressemitteilung darauf, dass sich bereits jetzt ganze Familien am Athener Viktoria-Platz versammelt haben, weil sie nicht wüssten, wohin sie sonst gehen könnten. (…)“ Griechenlandzeitung (weiterlesen)

„Brennpunkt der Flüchtlingsproblematik in der EU ist derzeit Griechenland, wo knapp 120.000 Geflüchtete gestrandet sind. Fast die Hälfte davon lebt in überfüllten Flüchtlingslagern auf den Ägäis-Inseln. Während die Asylverfahren nach wie vor monatelang dauern, macht jetzt ein neues Gesetz den anerkannten Flüchtlingen das Leben in Griechenland noch schwerer.“ (Ö1 Mittagsjournal 22.6.2020)

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Wie die griechische Küstenwache Menschen in Seenot bringt

Report Mainz – 16. 6. 2020

„Rettungsinseln sind zum Retten da, möchte man meinen. Doch die griechische Küstenwache nutzt sie offenbar, um darauf Flüchtlinge auf dem Meer auszusetzen.

Amjad Naim hat viel hinter sich, als er die Reise nach Europa antreten will. Er steht an der türkischen Küste, der Blick nach Westen gerichtet, er sieht die Küstenlinie von Samos. Dann besteigt er das voll bepackte Schlauchboot in Richtung Griechenland, in Richtung EU. Was dann passiert, schildert er so: Ein Hubschrauber entdeckt sie auf dem Meer, bald darauf kommt die griechische Küstenwache. Sie werden gezwungen, vom Schlauchboot auf Rettungsinseln umzusteigen – und dann zurück in Richtung Türkei geschleppt. Über Stunden driften sie auf den aufblasbaren Inseln auf dem Meer. Wir zeigen die Rekonstruktion eines Pushback.“

Sendungsseite

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Griechenland: Die Spur des Geldes

Wassilis Aswestopoulos, Telepolis – 16. Juni 2020 s

Logo der Werbekampagne

„Wie Regierungschef Mitsotakis Corona-Hilfen parteipolitisch geschickt verteilt

Die Maßnahmen zu Bekämpfung der Pandemie des neuen Coronavirus, wie die diesbezüglichen Bestimmungen der griechischen Regierung genannt werden, hatten in Griechenland früh zu einem Lockdown des gesamten öffentlichen Lebens geführt. Um die Akzeptanz dieser Maßnahmen durch die Öffentlichkeit zu erhöhen, aber auch um die unter dem Schwund von Werbeeinnahmen leidenden einheimischen Medien zu unterstützen, schaltete die griechische Regierung eine Reihe von Werbeanzeigen. Zwanzig Millionen Euro wurden für die Monate März und April verteilt.

Wir bleiben zuhause

‚Menoume spiti‘ (wir bleiben zuhause) hieß das Schlagwort unter dem die Kampagne lief. (…)

Bereits zu Beginn der Kampagne gab es Diskussionen über die Intransparenz der Kosten und der Verteilung von Werbegeldern. Bis zum 10. Juni weigerte sich Regierungssprecher Stelios Petsas beharrlich, Auskunft über die Vergabe der Gelder zu geben. Er wolle dies erst im nächsten Jahr bekanntgeben, meinte er. Tatsächlich aber rutschten im Parlament immer wieder einzelne Namen heraus. (…)“

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Griech. Regierung will Pushbacks legalisieren

Giórgos Koumoutsákos und
Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres

Migrationsminister Koumoutsakos verlangt von der EU-Kommission die Installation einer „Notfallklausel“ zur Einschränkung der Grundrechtecharta für besonders von Migration betroffene Länder.

Stacheldraht und Pushbacks, Griechenland riegelt türkische Grenze weiter ab

Europa heute“ vom 3.6., DLF

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