Presseerklärung von SEKES-EYDAP vom 16. Juni 2020

Zur Erklärung: EYDAP – Wasserwerk Athen, EYATH – Wasserwerk Thessaloniki, SEKES-EYDAP – Zusammenschluss von Arbeiter*innen (auch ehemaligen) von EYDAP und Kulturschaffenden, EESYP oder HCAP – Superfond (Griechische Gesellschaft für Beteiligung und Vermögen), Staatsrat – oberstes Verwaltungs- sowie Verfassungsgericht Griechenlands
Mit zwei historischen, wichtigen rechtlichen und politischen Entscheidungen (1223/2020 und 1224/2020) erklärte die 4. Abteilung des Staatsrates die Bestimmungen des Gesetzes 4389/2016 für verfassungswidrig, mit dem die Mehrheit (50.003%) der Aktien von EYDAP und EYATH an den „Hellenic Holdings and Property Company SA“ (Superfond) übertragen wurde.
Die Staatsräte der 4. Abteilung des Staatsrates entschieden einstimmig, dass die Anklage der Antragsteller (EYATH-Arbeitergewerkschaft und EYDAP-Arbeitergewerkschaftsföderation) zu den Bestimmungen von Artikel 191 des Gesetzes 4389/2016 stichhaltig ist. Der Aufsichtsrat des EESYP (Superfond) verletzt Artikel 28 Abs. 2 der Verfassung, und es wird darauf verwiesen, dass laut Gesetz 4389/2016 nach der Übertragung der Aktien des EESYP die Kontrolle über EYDAP und EYATH dem griechischen Staat entzogen wurde und mittels ihrer Vertreter im Direktorium des EESYP in die Hände der Europäischen Kommission und des Europäischen Stabilitätsmechanismus fiel.
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