Großer Etappensieg im Kampf gegen Wasserprivatisierung

Zuerst veröffentlicht auf griechenlandsoli.com (von Georg Brzoska)

„Am 16.6.2020 entschied die dritte Kammer des „Staatsrates“ (höchstes griechisches Verwaltungs- und Verfassungsgericht), dass die Übertragung von Anteilen von 50,003 % der beiden großen griechischen Wasserwerke (von Athen und Thessaloniki) an den „Superfond“ zur Privatisierung nicht rechtmäßig war. Das entsprechende von Syriza im Jahre 2016 auf Druck der Troika ins Palament eingebrachte Gesetz widerspreche der griechischen Verfassung. Laut Verfassung müssen Wasserwerke vom Staat im Sinne des öffentlichen Interesses kontrolliert werden. Der Superfond („Hellenic Holdings and Property Company“) wird nach Meinung der Richterinnen mehr von der EU-Kommission und dem Europäischen Stabilitätsfond (EMS) kontrolliert als vom griechischen Staat. Die Richterinnen der dritten Kammer des Staatsrates entschieden einstimmig, dass die Kontrolle über die Wasserwerke nicht nur direkt vom griechischen Staat, sondern auch indirekt von ihm durch eine andere juristische Person ausgeübt werden kann. Dies sei jedoch nur unter der Bedingung zulässig, dass diese juristische Person zum Zweck des öffentlichen Interesses gegründet wurde. Mit anderen Worten: Die Richter*innen vertraten die Auffassung, dass der Superfonds nicht für das öffentliche Interesse eingerichtet wurde.
Diese Entscheidung der dritten Kammer des Staatsrates ist allerdings nur vorläufig, weil die Kammer selbst die endgültige Entscheidung wegen ihrer hohen Bedeutung an die Vollversammlung (Ολομέλεια) des Staatsrates verwiesen hat. (Quelle)

Die Gewerkschaft der Wasserwerke von Thessaloniki feierte diese Entscheidung als großen Sieg, der in erster Linie auf die Widerstandsbewegung gegen die Wasserprivatisierung zurück zu führen sei. „

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