Statt Zahlungen an die Opfer: Entschädigungen für NS-Kollaborateure

Bundespäsident Steinmeier erklärte bei seinem Griechenlandbesuch 2018 das Thema Kriegsfolgen für völkerrechtlich abgeschlossen. Während an Griechenland weder Reparationen noch Entschädigungen für NS-Opfer in angemessener Höhe geleistet wurden, zahlt der deutsche Staat jedoch bis heute Leistungen an NS-Kollaborateure im Ausland, darunter an Mitglieder der Waffen-SS. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bestätigt, erhielten im Februar 2019 exakt 2.033 Personen mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Mittel nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Dabei handelt es sich um Bezüge, die als Ausgleich für erlittene gesundheitliche Schädigungen im Kriegsdienst für das NS-Reich oder in der anschließenden Kriegsgefangenschaft gewährt werden. Die Mittel, die nach einem etwaigen Tod des Empfängers an dessen Witwe weitergezahlt werden, summieren sich demnach auf 787.740 Euro im Monat. Es handelt sich um Beträge in einer Höhe von bis zu 1.275 Euro monatlich pro Person. Von den Empfängern leben 573 in Polen, 184 in Slowenien, 101 in Österreich, 94 in der Tschechischen Republik, 71 in Kroatien, 54 in Frankreich, 48 in Ungarn, 34 in Großbritannien und 18 in Belgien. 250 haben ihren Wohnsitz in den USA, 121 in Kanada.

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