Mitteilung Nr. 3 – Donnerstag, 23. Februar 2023 (Quelle: griech.)
Im Auftrag der Regierung hat der Minister für Umwelt und Energie den Gesetzentwurf seines Ministeriums mit dem Titel: „Umbenennung der Energieregulierungsbehörde in Abfall-, Energie- und Wasserregulierungsbehörde, Erweiterung ihres Zuständigkeitsbereichs um die Bereiche Wasserdienstleistungen und städtische Abfallwirtschaft sowie Stärkung der Wasserpolitik“ am 16. Februar vorgelegt. Die Konsultation endet am (27.2.), danach wird der Gesetzentwurf dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt.
Diese Vorlage sieht unter anderem vor:
# Die Aufsicht über EYDAP SA und EYDAP Pagaion wird vom Ministerium für Infrastruktur auf das Ministerium für Umwelt und Energie übertragen.
# Die Zuständigkeit für die Ausarbeitung von Bewirtschaftungsplänen für Flusseinzugsgebiete wird von den Regionen auf die dezentralen Verwaltungen übertragen.
# Die Regulierungsbehörde schlägt die Methode vor und überwacht die Durchführung der Kosten- und Preisermittlung von Wasser. Sie genehmigt die Tarife von EYDAP und EYATH für 5 Jahre. Sie schlägt Fusionen von Wasserversorgern vor, wobei sie die Besonderheiten der einzelnen Regionen berücksichtigt. Sie legt Kriterien für die Bewertung der Managementkapazität von Wasserdienstleistern und die Mindestanforderungen für die Erfüllung der Kriterien für die Zertifizierung ihrer Kompetenz fest. Sie erhebt einen Prozentsatz auf den Jahresumsatz der Wasserdienstleister.
Im Namen einer angeblich „rationellen Regulierung der Wasserdienstleistungen“ bereitet die Regierung den Boden für die Schaffung eines „Marktes“ für Wasserdienstleistungen, der von der RAE reguliert werden soll, offenbar mit demselben Erfolg, mit dem die RAE bisher den Strom- und Energiemarkt reguliert hat, was zum teuersten Strom in Europa geführt hat.
Wenige Tage vor der mutmaßlichen Auflösung des Parlaments beeilt sich die Regierung der Nea Dimokratia:
# Das Gesetz zur Kommerzialisierung der Wasserdienstleistungen wieder einzuführen, nachdem es vom Staatsrat ΣΤΕ (oberstes Gericht) mit der Entscheidung 2519/2022 abgelehnt worden war; darin war einstimmig die Entscheidung der interministeriellen Nationalen Wasserkommission, Nr. 135275/19.05.2017, über die Wasserpreisregeln in ihrer Gesamtheit für nichtig erklärt worden, da sie der Richtlinie 2000/60 und den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften (Gesetz 3199/2003 und Dekret 51/2007) widerspricht.
# Eine Behörde ohne jegliche Erfahrung in der Wasserwirtschaft und ohne das notwendige qualifizierte Personal (der Gesetzentwurf sieht lediglich die Einstellung von drei Mitarbeitern vor) mit der Ausübung erheblicher Befugnisse gegenüber den Wassergesellschaften EYDAP, EYATH usw. zu betrauen, indem den Versorgern auferlegt wird, jedes Jahr einen bestimmten Prozentsatz ihres Umsatzes an die Behörde zu zahlen (der natürlich auf die Verbraucher abgewälzt wird).
Es ist allgemein bekannt, dass Regulierungsbehörden auf Märkten eingerichtet werden, die nach der Privatisierung öffentlicher Unternehmen und Dienstleistungen liberalisiert wurden. Im Jahr 2011 wurde mit der Einrichtung des Hellenischen Privatisierungsfonds, der auf die Privatisierung öffentlicher Vermögenswerte abzielte, die Verpflichtung zur Einrichtung einer Wasserregulierungsbehörde in die Memoranden aufgenommen.
Wasser ist weder eine Energieressource noch ein kommerzielles Produkt. Es ist die grundlegendste lebenswichtige Ressource, es ist das wichtigste Gemeingut, und es muss nicht der Kontrolle und Autorität von Privatisierungsregulierern unterstellt werden.
Die Beschäftigten der Wasserversorgungsunternehmen, die Bewegung für öffentliches Wasser, werden nicht zulassen, dass die Regierung einen weiteren Versuch unternimmt, die Wasserdienstleistungen zu kommerzialisieren, was der Staatsrat, das oberste Gericht, in seinen Beschlüssen verboten hat.
- Die Energieregulierungsbehörde hat die Strompreisgestaltung nicht zurückgeschraubt
- NEIN zur Wasserregulierungsbehörde
- Wasser darf nicht so teuer gemacht werden wie Strom
DAS SEKRETARIAT DER GEHEIMHALTUNG FÜR ÖFFENTLICHE VERSORGUNGSBETRIEBE
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