Grundrechtsbeauftragter verteidigt die Präsenz der Grenzagentur in EU-Problemstaaten
Von Matthias Monroy, 05.01.2023 – nd

Frontex solle aus Griechenland abziehen, forderte im vergangenen Sommer ein Zusammenschluss von sieben auf der Insel Samos tätigen Nichtregierungs-organisationen. Die in Warschau ansässige EU-Grenzagentur komme ihrer Verpflichtung, Menschenrechts-verletzungen in Griechenland zu überwachen, nicht nach. Dafür haben die Organisationen mehrfach Beweise vorgelegt. Auch internationale Medien wiesen nach, dass die Küstenwache Menschen auf See aussetzte, nachdem diese bereits auf Samos oder anderen griechischen Inseln angekommen waren. Hundertfach hat außerdem die Türkei entsprechende Videobeweise online gestellt.
Der mögliche Rückzug aus einem Gaststaat ist in Artikel 46 der Frontex-Verordnung geregelt. Einsätze können beendet werden, »wenn die Voraussetzungen für ihre Durchführung nicht mehr gegeben sind«. Die Entscheidung darüber obliegt dem Direktor der Agentur. (…)
Der Grundrechtsbeauftragte bei Frontex hält von einem derartigen Rückzug nichts. Gegenüber »nd« überrascht der aus Schweden stammende Jonas Grimheden mit dem Vorschlag, den Artikel 46 »umzukehren«. Lägen Verstöße im Einsatzgebiet vor, sollte Frontex demnach mehr und nicht weniger Truppen dorthin entsenden.
»In einem solchen Szenario würde die EU mehr Verantwortung für die Praktiken und den Ruf der Außengrenzen übernehmen, die nicht nur nationale Grenzen, sondern auch EU-Grenzen sind«, so Grimheden, der das Amt vor 18 Monaten übernommen hat. Würden Einsätze stattdessen beendet, fehle es an einer »Hebelwirkung«. (…)
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