Pressemitteilung von Pro Asyl, 7.5. 2021
VG München: Abgeschobener Asylsuchender muss umgehend zurückgeholt werden – Griechischer Flüchtlingsrat und PRO ASYL fordern: Entscheidung sofort umsetzen
Die als „Seehofer-Deal“ bekanntgewordene Vereinbarung zwischen Deutschland und Griechenland, um Flüchtlinge direkt an der deutsch-österreichischen Grenze nach Griechenland zurückschicken zu können, ist „eindeutig rechtswidrig“ und verstößt gegen Unionsrecht.
Zu dieser Bewertung gelangt das Verwaltungsgericht München in einer Kammerentscheidung vom 4. Mai 2021. Das Gericht verpflichtet die Bundespolizei, den betroffenen Schutzsuchenden, der im August 2020 nach Griechenland abgeschoben wurde, umgehend nach Deutschland zurückzuholen. Der Betroffene wird durch den Berliner Rechtsanwalt Matthias Lehnert vertreten. Das Verfahren wird vom Griechischen Flüchtlingsrats (GCR) und von PRO ASYL unterstützt.
„Das Verwaltungsgericht München sagt klar und deutlich: Verfahrensvorgaben und die Verpflichtung, die Einhaltung der Menschenrechte zu prüfen, können nicht durch Schnellverfahren an der Grenze, zumal durch die Bundespolizei, ersetzt werden. Die Dublin-Verordnung kann nicht einseitig oder durch eine Vereinbarung zwischen zwei Mitgliedstaaten umgangen werden“, hebt Rechtsanwalt Matthias Lehnert hervor. „Das aber hat die Bundesregierung gemacht und damit sehenden Auges das Europarecht gebrochen.“ (…)
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