Übernahme von Anteilen der Wasserwerke in Athen und Thessaloniki war verfassungswidrig

Presseerklärung von SEKES-EYDAP vom 16. Juni 2020

Zur Erklärung: EYDAP – Wasserwerk Athen, EYATH – Wasserwerk Thessaloniki, SEKES-EYDAP – Zusammenschluss von Arbeiter*innen (auch ehemaligen) von EYDAP und Kulturschaffenden, EESYP oder HCAP – Superfond (Griechische Gesellschaft für Beteiligung und Vermögen), Staatsrat – oberstes Verwaltungs- sowie Verfassungsgericht Griechenlands

Mit zwei historischen, wichtigen rechtlichen und politischen Entscheidungen (1223/2020 und 1224/2020) erklärte die 4. Abteilung des Staatsrates die Bestimmungen des Gesetzes 4389/2016 für verfassungswidrig, mit dem die Mehrheit (50.003%) der Aktien von EYDAP und EYATH an den „Hellenic Holdings and Property Company SA“ (Superfond) übertragen wurde.

Die Staatsräte der 4. Abteilung des Staatsrates entschieden einstimmig, dass die Anklage der Antragsteller (EYATH-Arbeitergewerkschaft und EYDAP-Arbeitergewerkschaftsföderation) zu den Bestimmungen von Artikel 191 des Gesetzes 4389/2016 stichhaltig ist. Der Aufsichtsrat des EESYP (Superfond) verletzt Artikel 28 Abs. 2 der Verfassung, und es wird darauf verwiesen, dass laut Gesetz 4389/2016 nach der Übertragung der Aktien des EESYP die Kontrolle über EYDAP und EYATH dem griechischen Staat entzogen wurde und mittels ihrer Vertreter im Direktorium des EESYP in die Hände der Europäischen Kommission und des Europäischen Stabilitätsmechanismus fiel.

Diese Entscheidung des 4. Departements des Staatsrates (die aufgrund ihrer Bedeutung zur endgültigen Entscheidung an die Plenarsitzung des Obersten Kassationsgerichtshofs verwiesen wurde) ist ein großer Sieg für die Arbeiter von EYDAP und EYATH, die Bürger und die Bewegungen für das Gemeingut Wasser. Ein zweiter Sieg nach der Entscheidung 1906/2014 der Plenarsitzung des Staatsrates, der die Umwandlung der EYDAP in ein Privatunternehmen für verfassungswidrig erklärte und die Rückübertragung der Aktienmehrheit aus dem Vermögensfonds der Hellenischen Republik an den Staat erzwang.

Diese Entscheidung des 4. Departements des Staatsrats stellt eine Niederlage der Memorandumspolitik und der Regierungen dar, die sie eingeführt haben, insbesondere die von SYRIZA, die trotz der Gegenreaktionen die Übernahme von EYDAP und EYATH in den Superfond per Gesetz 4389/2016 veranlasst hat, mit dem faulen Argument – wie vor dem Vierten Departement des Staatsrats nun bewiesen wurde – „dass die Kontrolle der beiden Gesellschaften in den Händen des Staates bleibt, da der Superfond vom Staat kontrolliert wird“. An dieser Stelle sei zu Protokoll gegeben, dass die Rechtsberater des damaligen Finanzministers, Herrn Tsakalotos, aber (leider) auch Herr Benisis, der von der Regierung SYRIZA ernannte Generaldirektor der EYDAP, in den Prozess vor dem Staatsgerichtshof gegen die Berufung der Arbeiter von EYDAP und EYATH eingegriffen hatten.

Diese Entscheidung des 4. Departements des Staatsrates fällt in eine Zeit, in der die Regierung der Nea Dimokratia versucht, das externe Wasserversorgungsnetz zu privatisieren. Tatsächlich gebraucht der Infrastrukturminister, Herr Karamanlis (aber auch der Direktor der EYDAP, Herr Sachinis), derzeit die gleichen Argumente wie die damaligen Befürworter des Beitritts der EYDAP zum Superfond: Dass die EYDAP angeblich unter der Kontrolle des Staates steht und das externe Wasserversorgungsnetz nicht privatisiert wird, wenn ihre Dienstleistung über eine PPP (Public Private Partnership) erbracht wird.

Die öffentliche Wasserbewegung erringt den einzigen Sieg gegen die Bestimmungen und Kontrollen des Memorandums in diesem Jahrzehnt und setzt damit allen Versuchen, öffentliche Güter und Wasserversorgungsdienste direkt oder indirekt zu privatisieren, erhebliche Hindernisse entgegen, „ein grundlegendes Menschenrecht, unerlässlich für den vollen Lebensgenuss und alle Menschenrechte“.

Weil es wieder einmal beweist, dass nur der Kampf, der nicht geführt wird, verloren ist, müssen die EYDAP-Mitarbeiter und die Bürger von Athen weiterhin auf dem einzig richtigen Weg, den wir eingeschlagen haben, vereint bleiben:

– Hände weg vom externen Wassernetz

– Keine PPPs im Wasserkreislauf-Management

– Öffentliche EYDAP im Dienste der Gesellschaft ohne private Interessen (Superfond, Paulson und andere)

Übersetzung nach der englischen Version

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