(Dieser Beitrag wurde zunächst veröffentlicht auf griechenlandsoli.com)
Vor wenigen Tagen sah es so aus, als ob die Privatisierung der Athener
Wasserwerke besiegelt sei – nun könnte sich alles ganz anders entwickeln.
Von Thanos Kamilalis, The Press Project 4.2.2022:
Der Staatsrat, das höchste Gericht Griechenlands urteilte: Die Übertragung der Mehrheit der Aktien der Wasserwerke von Athen und Thessaloniki an den Superfonds war verfassungswidrig.
Das Plenums des Staatsrats veröffentlichte zwei Urteile, in denen mit überwältigender Mehrheit die Übertragung der Aktienmehrheit von EYATH und EYDAP (Wasserwerke von Thessaloniki und Athen) an den Superfonds als verfassungswidrig eingestuft wird. Diese Übertragung erfolgte durch ein Gesetz der SYRIZA-Regierung unter dem Druck der Troika im Jahr 2016. Die Entscheidungen geben den Gewerkschaften voll und ganz Recht, die gegenüber The Press Project betonen, dass dies ein „großer Sieg für die öffentliche Wasser- und Gemeingüterbewegung in Griechenland“ sei. Ein Sieg, der die Botschaft aussendet, dass jede Form der Wasserprivatisierung gegen die Bestimmungen der Verfassung verstößt.
In den beiden am heutigen Freitag veröffentlichten Beschlüssen (einer für EYDAP, einer für EYATH) stellt das Plenum des Staatsrats fest, dass die Übertragung der Aktienmehrheit der beiden größten Wasserunternehmen des Landes, EYDAP und EYATH, an den Superfonds durch ein Gesetz von 2016 verfassungswidrig ist, da die Öffentlichkeit die Kontrolle über Unternehmen verliert, die „Dienstleistungen von absolutem öffentlichem Interesse“ erbringen. Der Hauptgrund dafür ist nach Ansicht des Obersten Verfassungsgerichts, dass der Superfonds, auch bekannt als die „Hellenic Holding and Property Company“, wie sie offiziell heißt, nicht vom Staat kontrolliert wird.















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