Gericht blockt Abschiebung

Unter bestimmten Umständen dürfen Geflüchtete nicht nach Griechenland abgeschoben werden, so das OVG Münster. Ihnen drohe unmenschliche Behandlung. (26.1.2021 – TAZ)

„MÜNSTER dpa | Weil Griechenland derzeit die grundlegendsten Bedürfnisse von Flüchtlingen nicht erfüllen kann, darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einem Urteil in bestimmten Fällen nicht in das EU-Land abschieben. Das Abschiebeverbot gelte immer dann, wenn die Kläger bereits in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt worden waren. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag in Münster mitgeteilt.

Das Bundesamt hatte Asylanträge eines Eritreers (41) und eines Palästinensers aus Syrien (22) abgelehnt, weil die Kläger bereits in Griechenland einen internationalen Schutzstatus erhalten hatten, aber dennoch nach Deutschland weitergezogen waren. Sie sollten abgeschoben werden. (…)“

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