Endlich Entschädigung für die Opfer von Distomo?

CC BY-SA 3.0/AlMare/ Monument of the massacre of Distomo in Greece, sector of relief

Am 10. Juni wurde ein trauriges Jubiläum begangen: An diesem Tag, vor 75 Jahren, verübte die deutsche Wehrmacht in dem kleine Ort Distomo ein Massaker an der wehrlosen Bevölkerung. Soldaten einer SS-Division ermordeten 228 Einwohner dieses Dorfes, darunter Frauen und Kinder, auf bestialische Weise. Das Blutbad ging in die moderne Geschichte Griechenlands als eine der größten Gräueltaten ein.

 Bis heute warten die Opferfamilien auf die ihnen zustehende Entschädigung.

Zwar wurde Deutschland im Oktober 1997 vom Landgericht Livadia zur Zahlung von 37,5 Millionen Euro an die Hinterbliebenen verurteilt, und ein Revisionsantrag der BRD im Mai 2000 vom Areopag, dem höchsten griechischen Gericht, verworfen. Jedoch sind die Zahlungen bis heute nicht erfolgt; stattdessen setzte die Bundesregierung die griechische Regierung unter Druck und verhinderte so die Vollstreckung des Urteils.

„Angesichts der ausbleibende Fortschritte bei der Regelung der Situation beschlossen die Einwohner Distomos, auf eine Bestimmung des EU-Rates zurückzugreifen, der zufolge Entscheidungen eines Gerichts in einem europäischen Land auf dem Territorium eines anderen Mitgliedslandes der EU erfüllt werden können, und überließen ihre Forderungen Italien, damit die Entscheidung auf dessen Territorium in die Tat umgesetzt werde. (…)

2008 erkannte das italienische Schiedsgericht den entsprechenden Beschluss der griechischen Justiz als endgültig an und stimmte seiner Erfüllung auf dem Territorium Italiens zu. Dann wandte sich Deutschland an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag mit der Forderung, sein Recht auf Nichterfüllung von Beschlüssen anderer Länder (das so genannte Recht auf „souveräne Immunität“) zu akzeptieren, wenn es sich um private Klagen handelt. 2012 hatte der Gerichtshof in Den Haag (dies) ….. in der Distomo-Frage bestätigt. (…)

Der Fall war 2014 vom italienischen Verfassungsgericht (jedoch) wieder in Kraft gesetzt worden – nach entsprechenden Bemühungen der Einwohner der griechischen Stadt. Unter anderem wurde damals beschlossen, dass das Prinzip der souveränen Immunität einzelner Staaten nicht für Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten kann. “ (Quelle)

Da Deutschland die direkte Zahlung der Entschädigung nach wie vor verweigert, ist die Pfändung deutschen Staatseigentums ein möglicher und zulässiger Weg. So verlangt die Gemeinde Distomo nun einen Teil des Eigentums der Deutsche Bahn AG in Italien zum Ausgleich der bestehenden Entschädigungsforderung.

„Gegen das Urteil eines römischen Gerichts, das die Pfändung der Bahnforderungen bereits für rechtmäßig erklärt hatte, hatte die Deutsche Bahn jedoch Berufung eingelegt. Bei der Berufungsverhandlung am 25. Juni in Rom hat die Generalstaatsanwaltschaft dafür plädiert, die Berufung abzulehnen. Das Urteil wird allerdings erst in einigen Wochen erwartet. ‚Dies ist ein Präzedenzfall’, so der Anwalt der Opferangehörigen, Joachim Lau gegenüber italienischen Medien (….)“. (Quelle)

Die Entscheidung des Kassationsgerichts Rom bleibt abzuwarten, aber es gibt neue Hoffnung, dass die Entschädigungs für die Opfer von Distomo nach 75 Jahren endlich geleistet wird.

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