Am Montag, 29. Juni 2020 hat die griechische Rechtsregierung im Parlament einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem Demonstrationen, Kundgebungen und andere öffentliche Versammlungen und Aktivitäten unterdrückt werden sollen. (Voraus geschickt sei: Bisher ist das griechische Demonstrationsrecht eindeutig demokratischer als etwa die stets polizeikontrollierten entsprechenden „Freiheiten“ in der BRD).
„Die Stimme der Arbeiter kann nicht zum Schweigen gebracht werden. Das Demonstrationsverbot wird nicht durchkommen.“ (Plakat)
Demonstrieren in #Griechenland künftig verboten: #ND_Mafia plant ein Gesetz, wonach jede Demo einen Anmelder haben muss, andernfalls droht allen Teilnehmern 1 Jahr Haft. Gleichzeitig haftet der Anmelder persönlich für alle Schäden… https://t.co/yZU4emO2oj#antireport
Auf die gewalttätige und erstickende Repression des herrschenden Systems antworten wir mit kollektivem und selbstorganisiertem Widerstand, denn nur so können wir uns Luft zum Atmen verschaffen
Abschalten der Stromversorgung bei der VIOME
Diebstahl der Wasserquellen des Dorfes Stagiates (1)
umweltfeindliches Gesetz (2) Müllverbrennung in Volos und Thessaloniki (3)
Sperrstunden
repressive Polizeimaßnahmen
Gesetzesentwurf zur Einschränkung des Versammlungs- und Demonstrationsrechts
arbeiter*innenfeindliche Gesetzgebungsakte (4)
Plünderung natürlicher Ressourcen
und so das Leben in die eigenen Hände nehmen.
Demo am Dienstag, den 7. Juli – 19.00 Kamara
SE VIOME – Bürgerversammlung in Stagiates – Kampfkomitee Megali Panajia (5) – Kampfkomitee Thessaloniki gegen den Goldabbau (5) – Offenes Solidaritätsbündnis mit VIOME – AS Pueblo – Antiautoritäre Bewegung Thessaloniki
„Die Diskussion über Wasserprivatisierung ist gänzlich außerhalb des Kontext“, erklärt der ehemalige Ministerpräsident (Syriza) nun. ABER: unter Syriza wurde im Jan. 2018 beschlossen, die Wasserwerke EYATH (Thessaloniki) u. EYDAP (Athen) zu 50% (+1 Anteil) in den Superfonds zu überführen. Die damals angestrengte Klage der Wasserwerker vor dem Staatsrat hat nun das Blatt gewendet.
Es heißt nun: „SYRIZA’s Tsipras stellt sich gegen die Privatisierung von EYDAP.“
„SYRIZA leader Alexis Tsipras opposed to the privatisation of Athens Water Supply and Sewerage Company (EYDAP) on Tuesday during a meeting with EYDAP Workers‘ Federation, noting that ‚water is a public good, a human right and cannot be included in the sale process.“
He stressed that „certain goods, critical to human life and dignity, cannot be subject to the laws of the market, they cannot be marketable goods.‘ (…)“
Zur Erklärung: EYDAP – Wasserwerk Athen, EYATH – Wasserwerk Thessaloniki, SEKES-EYDAP – Zusammenschluss von Arbeiter*innen (auch ehemaligen) von EYDAP und Kulturschaffenden, EESYP oder HCAP – Superfond (Griechische Gesellschaft für Beteiligung und Vermögen), Staatsrat – oberstes Verwaltungs- sowie Verfassungsgericht Griechenlands
Mit zwei historischen, wichtigen rechtlichen und politischen
Entscheidungen (1223/2020 und 1224/2020) erklärte die 4. Abteilung des
Staatsrates die Bestimmungen des Gesetzes 4389/2016 für verfassungswidrig, mit
dem die Mehrheit (50.003%) der Aktien von EYDAP und EYATH an den „Hellenic
Holdings and Property Company SA“ (Superfond) übertragen wurde.
Die Staatsräte der 4. Abteilung des Staatsrates entschieden
einstimmig, dass die Anklage der Antragsteller (EYATH-Arbeitergewerkschaft und
EYDAP-Arbeitergewerkschaftsföderation) zu den Bestimmungen von Artikel 191 des
Gesetzes 4389/2016 stichhaltig ist. Der Aufsichtsrat des EESYP (Superfond)
verletzt Artikel 28 Abs. 2 der Verfassung, und es wird darauf verwiesen, dass
laut Gesetz 4389/2016 nach der Übertragung der Aktien des EESYP die Kontrolle
über EYDAP und EYATH dem griechischen Staat entzogen wurde und mittels ihrer
Vertreter im Direktorium des EESYP in die Hände der Europäischen Kommission und
des Europäischen Stabilitätsmechanismus fiel.
Die LARKO-Arbeiter*innen protestieren gegen die Kürzung ihrer Löhne und den geplanten Verkauf von Teilen des Hüttenwerks und der Minen an einen privaten Investor. LARKO ist der größte europäische Nickelproduzent, verfügt über vier große Bergwerke und ein Hüttenwerk in Larymna gegenüber der Insel Euböa.
Zuerst veröffentlicht auf griechenlandsoli.com (von Georg Brzoska)
„Am 16.6.2020 entschied die dritte Kammer des „Staatsrates“ (höchstes griechisches Verwaltungs- und Verfassungsgericht), dass die Übertragung von Anteilen von 50,003 % der beiden großen griechischen Wasserwerke (von Athen und Thessaloniki) an den „Superfond“ zur Privatisierung nicht rechtmäßig war. Das entsprechende von Syriza im Jahre 2016 auf Druck der Troika ins Palament eingebrachte Gesetz widerspreche der griechischen Verfassung. Laut Verfassung müssen Wasserwerke vom Staat im Sinne des öffentlichen Interesses kontrolliert werden. Der Superfond („Hellenic Holdings and Property Company“) wird nach Meinung der Richterinnen mehr von der EU-Kommission und dem Europäischen Stabilitätsfond (EMS) kontrolliert als vom griechischen Staat. Die Richterinnen der dritten Kammer des Staatsrates entschieden einstimmig, dass die Kontrolle über die Wasserwerke nicht nur direkt vom griechischen Staat, sondern auch indirekt von ihm durch eine andere juristische Person ausgeübt werden kann. Dies sei jedoch nur unter der Bedingung zulässig, dass diese juristische Person zum Zweck des öffentlichen Interesses gegründet wurde. Mit anderen Worten: Die Richter*innen vertraten die Auffassung, dass der Superfonds nicht für das öffentliche Interesse eingerichtet wurde. Diese Entscheidung der dritten Kammer des Staatsrates ist allerdings nur vorläufig, weil die Kammer selbst die endgültige Entscheidung wegen ihrer hohen Bedeutung an die Vollversammlung (Ολομέλεια) des Staatsrates verwiesen hat. (Quelle)
Aufgrund einer neuen Gesetzesverordnung gestaltet sich die Lage vieler Geflüchteter in Griechenland schwieriger denn je. Wer Asyl zugesprochen bekommt, verliert den Anspruch auf eine kostenlose Unterkunft und auf den monatlichen Zuschuss von 90 Euro. An der neuen Regelung gibt es heftige Kritik.
„In den Kreisen der Opposition mehrt sich der Unmut über die Arbeit des Migrationsministeriums im Bereich der Asylpolitik. Demnach sollen etwa 11.000 asylberechtigte Flüchtlinge auf die Straße gesetzt werden, weil Flüchtlingslager oder die den Betreffenden zugewiesenen Wohnungen geräumt werden müssen. Das Bündnis der Radikalen Linken (SYRIZA) spricht von einer ‚Politik des Verlassens‘.
Man verwies in einer Pressemitteilung darauf, dass sich bereits jetzt ganze Familien am Athener Viktoria-Platz versammelt haben, weil sie nicht wüssten, wohin sie sonst gehen könnten. (…)“ Griechenlandzeitung (weiterlesen)
„Brennpunkt der Flüchtlingsproblematik in der EU ist derzeit Griechenland, wo knapp 120.000 Geflüchtete gestrandet sind. Fast die Hälfte davon lebt in überfüllten Flüchtlingslagern auf den Ägäis-Inseln. Während die Asylverfahren nach wie vor monatelang dauern, macht jetzt ein neues Gesetz den anerkannten Flüchtlingen das Leben in Griechenland noch schwerer.“ (Ö1 Mittagsjournal 22.6.2020)
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