Am 7. Oktober versammelten sich zehntausende Antifaschist*innen vor dem Athener Berufungsgericht in Erwartung der Urteilsverkündung gegen 68 Neonazis der „Goldenen Morgenröte“.
Dann Freude und Jubel im Gerichtssaal und draußen: Mitglieder und Führung der „Goldene Morgenröte“ wurden verurteilt wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, wegen des Mordes an Pavlos Fyssas und weiteren Mordversuchen. Ein großer Erfolg für Demokrat*innen und Anti*faschistinnen, die den Kampf gegen die Neonazis nie den Gerichten überlassen haben.
Die offen nationalsozialistische Partei wird von einem griechischen Gericht als „verbrecherische Organisation“ eingestuft
Archivbild (2015): Anhänger der Goldenen Morgenröte. Foto: DTRocks/CC BY-SA 4.0
Am Mittwoch, den 7. Oktober 2020, wurde in Griechenland zum
ersten Mal in der Geschichte des modernen griechischen Staats eine
politische Partei aus dem nationalsozialistischen Lager als
„verbrecherische Organisation“ verurteilt. Die juristische Einstufung
entspricht dem, was im deutschen Sprachgebrauch allgemeinhin als
„kriminelle Vereinigung“ eingestuft wird.
Bei der Urteilsverkündung war keiner der 68 Angeklagten anwesend. Sie ließen sich durch ihre Anwälte vertreten. Alle Angeklagten waren auf freiem Fuß, weil die maximale Untersuchungshaftdauer von achtzehn Monaten überschritten wurde. Die Verkündung der Strafmaße wird für den späten Donnerstag oder den Freitag erwartet. Das Gericht tagte am Mittwoch bis kurz vor Mitternacht.
Die wirklichen Verbrechen sind die vom griechischen Staat verübten Push-backs und Menschenrechtsverletzungen
„Am Montag, den 28. September, gab die griechische Polizei in einer Pressemitteilung bekannt, dass sie gegen 33 Mitarbeiter*innen von vier NGO’s und gegen zwei Drittstaatsangehörige eine Strafuntersuchung eingeleitet hatte. Die Anklagepunkte beinhalten Bildung und Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Spionage, Verletzung von Staatsgeheimnissen sowie Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt. (1) In der Pressemitteilung wurden weder NOG’s noch einzelne Personen namentlich genannt, mehrere Medien berichteten jedoch, dass das Alarm Phone ins Visier der Behörden geraten war. (2) Wir wollen die laufenden Ermittlungen zur Zeit nicht kommentieren. Stattdessen weisen wir auf die vom griechischen Staat verübten Verbrechen hin.
Die Staatsgeheimnisse, die verletzt wurden, sind öffentlich bekannt
Fortgesetzte Push-backs und weitere schwere Formen der Gewalt einschliesslich Körperverletzung, Raub, Gebrauch von Schusswaffen und Verweigerung von Hilfeleistungen. Auch werden Geflüchtete auf aufblasbare Rettungsinseln gezwungen und auf dem offenen Meer ausgesetzt. Wir sind nicht die einzigen Zeugen dieser zweifelsfrei von Beamten des griechischen Staats verübten Verbrechen. (…)“
In Griechenland und europaweit gehen Antifaschist*innen auf die Straße und fordern in zahlreichen Aktionen die Verurteilung der Nazi-Mörder von der Partei „Goldene Morgenröte“ (Chrysi Avgi). [Ausführliche Berichte hier] Das Urteil über 69 Angeklagte wird am 7. Oktober gesprochen, nach 5 Jahren Prozess. „Golden Dawn Watch“ wird live berichten (englisch). Informationen
Dachau
Korfu
Paris
Athen: Wir haben keine Angst
Thessaloniki: Sie sind nicht unschuldig!
Santorini
Athen
Brüssel
Florenz
Ausführlicher Bericht (Podcast) über „Golden Dawn“ (Goldene Morgenröte) und die Arbeit von „Golden Dawn Watch“ als Podcast von NSU-Watch (deutsch). Auch nach zwei Jahren noch sehr hörenswert und informativ.
Ein Hilfsteam aus Deutschland will auf Lesbos Kinderschuhe verteilen.
Dann nimmt die griechische Polizei die Stuttgarter fest.
Was dann folgt, erklärt einer der Helfer dem RND mit den Worten “einfach Psychoterror”.
von Alisha Mendgen, 03.10.2020 (RND)
„Zustände wie im alten Moria“
„Mehr als vier Stunden sitzen die Helfenden Serkan Eren und Louisa Sanchez am letzten Montag auf einer Polizeiwache auf Lesbos: Griechische Beamte stellen ihnen unzählige, teils private Fragen. Wann sie gehen können, war lange unklar, wie Eren dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtete. Nach mehrstündigen Verhören lassen die griechischen Behörden das Hilfsteam der Stuttgarter Organisation Stelp wieder frei. Zwischendurch stehen Eren und Sanchez im Kontakt mit der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Auf ihrer Instagram-Seite macht Stelp auf den Fall aufmerksam – doch was genau ist passiert? (…) „
Der seit 5 Jahren andauernde Prozess gegen 69 Mitglieder der „Goldenen Morgenröte“ (Chrysi Avgi) geht am 7. Oktober zuende. Es geht um vier Anklagepunkte: Mord an Pavlos Fyssas, versuchter Mord an kommunistischen Gewerkschaftlern und dem Gewerkschaftsvorsitzenden Sotiris Poulikogiannis (beides im Sept. 2013), versuchter Mord am ägyptischen Fischer Abouzid Embarak (Juni 2012) und dals gewichtigster Anklagepunkt: die Führung und Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Die Staatsanwältin will nun den Prozess einzig gegen Giorgos Roupakis führen, der den antifaschistischen Rapper Pavlos Fyssas erstochen hat, und fordert einen Freispruch für die Anstifter. Dagegen wendet sich die Petition und will den Druck der europäischen Antifaschisten spürbar machen !
Das fünfeinhalb Jahre andauernde Gerichtsverfahren gegen die griechische Neonazi-Organisation Goldene Morgenröte kommt
am 7. Oktober 2020 zu seinem Ende, wenn die aus drei Richtern
bestehende Kammer ihr Urteil verkünden wird. Dieses Urteil wird nicht
nur in Griechenland nachhallen, wo der Prozess an sich bereits in hohem
Maße dazu beigetragen hat, dass der Aufwärtstrend, den die Goldene Morgenröte
in den letzten zehn Jahren verzeichnete, rückläufig ist. So hat die
ehemals drittstärkste Fraktion im griechischen Parlament bei den Wahlen
im vergangenen Jahr alle Mandate verloren und die Partei wurde durch
Spaltungen und Austritte zusätzlich geschwächt. (…)
Die 68 Angeklagten haben sich in vier Anklagepunkten zu verantworten: dem Mord an Pavlos Fyssas im September 2013, dem versuchten Mord an kommunistischen Gewerkschaftlern und dem Gewerkschaftsvorsitzenden Sotiris Poulikogiannis im selben Monat, dem versuchten Mord am ägyptischen Fischer Abouzid Embarak in seiner Wohnung im Juni 2012 und zuletzt im übergeordneten Anklagepunkt: der Führung und Bildung einer kriminellen Vereinigung. (…)“
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