Verfassungsgericht untersagt Privatisierung des Wassers

Von Georg Brzoska, griechenlandsoli.com (6.10.2022)

Wasser bleibt öffentliches Gut!

Das griechische Parlament hatte im Juli 2022 auf Initiative der griechischen Regierung hin ein Gesetz zur Privatisierung des Wassers erlassen (siehe Wasserprivatisierung: Regierung hebelt Verfassungsgericht und Gewaltenteilung aus). Heute entschied das Verfassungsgericht, dass dieses Gesetz nichtig ist.

Siehe dazu den Artikel der efsyn vom 6.10.2022:
Verfassungsgericht blockiert die Privatisierung von Wasser
Das Verfassungsgericht (Staatsrat) hat den Plänen der Regierung zur Privatisierung der Wasserversorgung einen Riegel vorgeschoben und die Vergabe des größten Wasserversorgungssystems des Landes, des Externen Wasserversorgungssystems von Attika (EYS), an private Unternehmen annulliert.
Wie die SoSte To NEPO (Rettet das Wasser)-Bewegung berichtet, stellt die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichts eine „natürliche“ Fortsetzung der drei vorangegangenen wichtigen Entscheidungen dar und verankert Wasser als öffentliches Gut. „Er breitet eine Mauer des rechtlichen Schutzes vor direkter und indirekter Privatisierung aus“, stellt sie fest.

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