Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt Griechenland in allen zentralen Anklagepunkten zum tödlichen Bootsunglück vor Farmakonisi im Jahr 2014

PRO ASYL: Ein bahnbrechendes Urteil und späte Gerechtigkeit für die Überlebenden und Angehörigen der elf Toten.  (Pressemitteilung vom 7. Juli 2022)

„Drei Frauen und acht Kinder aus Afghanistan starben bei einer Pushback-Operation der griechischen Küstenwache im Januar 2014. Bis heute mussten die 16 Überlebenden und die Angehörigen warten, dass jemand für den Tod ihrer Lieben zur Verantwortung gezogen wurde. Heute entschied in einem soeben veröffentlichten einstimmigen Urteil der Ersten Kammer des Gerichtshofs: Griechenland wird wegen einer Verletzung des Rechts auf Leben (Artikel 2 EMRK) und wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Artikel 3 EMRK) verurteilt und dazu verpflichtet, insgesamt 330.000€ Entschädigung an die Hinterbliebenen zu zahlen.

Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung von PRO ASYL, stellt fest: „Das ist ein bahnbrechendes Urteil und eine späte Gerechtigkeit für die Überlebenden und Angehörigen. Über acht Jahre hat es gedauert, dass Griechenland zur Verantwortung gezogen wird. Wir danken unserer Anwältin Marianna Tzeferakou und dem ganzen griechischen Anwält*innen-Team, dass sie die Überlebenden von Farmakonisi mit einem immensen Einsatz und Sachverstand vertreten haben, um diese späte Verurteilung zu erwirken.“ (…)“

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