EU-Kommission lässt Pushbacks laufen, auch „Einreiseverhinderung“ genannt

Das Schreiben der EU-Kommissarin für Migration und Inneres, Ylva Johansson, vom 23.6. stellt erneut unter Beweis, dass die EU-Kommission nicht interessiert ist, den Belegen für massenhafte Pushbacks unter Mithilfe von Frontex nachzugehen.

„Die Vorwürfe über Push-back-Aktionen sind der Kommission bekannt.

Vorwürfe bezüglich unangemessener Gewaltanwendung durch Strafverfolgungsbeamte an der Grenze müssen durch die nationalen Behörden untersucht werden, u. a. im Rahmen glaubwürdiger Ermittlungen.

Die Kommission ist nicht befugt, individuellen Vorwürfe über Zurückweisungen nachzugehen, da dies in den Zuständigkeitsbereich der griechischen Behörden fällt. (Hervorh. gskk.org)

Der Schutz von Außengrenzen ist wichtig, allerdings müssen alle Maßnahmen verhältnismäßig und notwendig sein sowie allen Grundrechten und -werten Rechnung tragen, einschließlich des Rechts auf Asyl. Die operativen Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) sind durch die Verordnung (EU) 2019/1896 geregelt, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der Grundrechte. Die Kommission steht mit den griechischen Behörden auf allen Ebenen bezüglich Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Asylverfahren und dem Thema Grenzmanagement in ständigem Dialog. Dabei geht es unter anderem um die Notwendigkeit, die Transparenz von Grenzmaßnahmen durch die Einrichtung eines glaubwürdigen und unabhängigen Überwachungsmechanismus zu erhöhen.

Einer der Vorschläge des neuen Migrations- und Asylpakets sieht vor, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, einen unabhängigen Überwachungsmechanismus einzurichten, um die Einhaltung der Grundrechte in Bezug auf das vorgeschlagene Screening an den Außengrenzen, einschließlich der Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, zu überwachen. Der Vorschlag wird jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Vor dem Hintergrund der anstehenden Verhandlungen ist die Kommission offen für Gespräche über Verbesserungen des vorgeschlagenen Mechanismus.“ (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-001777-ASW_DE.pdf)

Dieser Beitrag wurde unter EU-Politik, Griechenland abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.