Willkürjustiz und Ablenkung

Zur Verurteilung zweier Geflüchteter wegen des Brandes im September 2020 im griechischen Lager Moria.

Ein Gastkommentar von Tina Korndörfer, 19.3.2021 – junge Welt

Zwei Minderjährige wurden am 9. März auf der Insel Lesbos wegen »Brandstiftung mit Gefährdung von Menschenleben« schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt. Sie gehören zu einer Gruppe von sechs Personen, die nach den Ereignissen vom 8. September 2020, als das Lager Moria bis auf die Grundmauern niederbrannte, festgenommen und angeklagt worden waren.

Der Gerichtsprozess war von Unregelmäßigkeiten durchzogen und hat zentrale rechtsstaatliche Prinzipien der Fairness und Unschuldsvermutung verletzt. Bereits vor Beginn des Verfahrens war klar, dass die beiden Angeklagten schuldig gesprochen werden würden. Für die griechische Regierung scheinen sie als Sündenbock für den Brand des Lagers herhalten zu müssen. Durch ihre Verurteilung soll offensichtlich von der Verantwortung der EU und des griechischen Staates für die katastrophalen Zustände in den europäischen »Hotspotlagern« abgelenkt werden, die durch den Brand erneut international mediale Sichtbarkeit bekamen.

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