Protest gegen Einreiseverbot – Auswärtiges Amt

folgende Erklärung des GSKK  wurde
an das Auswärtige Amt Deutschlands übermittelt
! (Antwort des AA  unten )

Betreff: Wir sind geschockt – Protest !

Empörter Protest!

Das GSKK protestiert voller Empörung gegen das Einreiseverbot für die weltbekannte Gruppe „Grup Yorum,“ die auch hierzulande viele Bewunderer hat.

Begründet wurde die Visaverweigerung vom deutschen Konsulat mit Sicherheitsbedenken. Ihnen werde die Einreise verweigert, weil elf der Bandmitglieder im Schengener Informationssystem SIS gelistet seien. Dabei handelt es sich um eine Datenbank europäischer Polizei- und Sicherheitsbehörden, in der etwa zur Fahndung ausgeschriebene oder „unerwünschte“ Personen gespeichert werden. Es zeigt sich einmal mehr, welche Folgen es haben kann, wenn man auf einer Liste steht, deren Inhalte und das Zustandekommen völlig intransparent sind und von niemand überprüft werden kann.

Für die Band wäre es fast ein Heimspiel gewesen. Schließlich hat sie auch schon in den vergangenen Jahren in Oberhausen vor einer begeisterten Anhängerschaft gespielt. Im letzten Jahr solidarisierte sie sich bei dem Konzert mit den Opfern des NSU-Terrors. Doch in diesem Jahr wird der Band durch die deutsche Regierung plötzlich die Einreise verweigert .

Wir betrachten diese skandalöse Verweigerung als eine Unterstützung der autoritären Politik des türkischen Staatspräsidenten bis in das Ruhrgebiet hinein und fordern die sofortige Rücknahme dieser Entscheidung durch das deutsche Konsulat, damit die Gruppe am 14. Nov. in Oberhausen wieder auftreten kann!

Grüße

Das „Griechenland – Solidarität Komitee Köln“ http://gskk.eu/
 
Zur Kenntnisnahme, da wahrscheinlich niemand sich die Mühe machte:

https://www.youtube.com/watch?v=Mih-SAO76Aw

DIE ANTWORT DES AUSWÄRTIGEN AMTES!

Die Antwort des Auswärtigen Amtes auf unseren Protest:
AUSWÄRTIGES AMT
Bürgerservice

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.
Gegen ablehnende Entscheidungen im Visumverfahren steht jedem Antragsteller der Rechtsweg offen. Es bleibt der Entscheidung des Visumantragstellers überlassen, die Ablehnung zunächst nochmals von der zuständigen Auslandsvertretung im Rahmen des Remonstrationsverfahrens überprüfen zu lassen
oder unmittelbar Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einzureichen.
Im Fall der Ablehnung eines Visums für den kurzfristigen Aufenthalt
(„Schengen-Visum“) enthält der Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung,
die den Antragsteller über die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel zur Anfechtung der Entscheidung informiert. Rechtsmittel müssen in diesem Fall binnen Monatsfrist eingelegt werden.

Für weitere Auskünfte zum Rechtsmittelverfahren wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Auslandsvertretung, die die Ablehnung ausgesprochen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice im Auswärtigen Amt

 

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