Pressemitteilung des AK-Distomo vom 5. Februar 2015

Pressemitteilung des AK-Distomo vom 5. Februar 2015


Kaum war der neue griechische Ministerpräsident Tsipras im Amt, legte dieser bereits den Finger in die Wunde. Deutschland hat bis heute seine Schulden gegenüber Griechenland aus der Zeit der Besatzung von 1941 bis 1944 nicht bezahlt. Die derzeitige Kampagne deutscher Medien gegenüber der neuen griechischen Regierung stellt eine Verdrehung der tatsächlichen Verhältnisse dar. Die Forderungen Griechenlands sind juristisch, politisch und moralisch begründet.
DistomoXL2-2xsc2v6a8i2zrehrpq3ymiDeutschland hat seine Reparationsverpflichtungen nicht erfüllt, es hat die „Zwangsanleihe“ nicht zurückgezahlt, die das Deutsche Reich der griechischen Staatskasse abgepresst hatte, um die Kosten der Besatzung aufzubringen und auch große Teile des geraubten Kulturguts wurden nicht zurück gegeben. Das sogenannte „Wirtschaftswunder“ in der Bundesrepublik Deutschland wäre nicht möglich gewesen ohne die Stundung der Kriegsschulden im Londoner Schul- denabkommen von 1953. Spätestens seit dem 2+4 Vertrag von 1990 sind diese Schulden aber fällig. Die Zahlungsverweigerung Deutschlands ist ein klarer Bruch internationaler Verträge.

Die griechische Regierung hat daher allen Grund der deutschen zu sagen: „Zahlt erstmal eure Schulden, bevor wir über unsere reden.“ Es gibt eine zweite Schuld, die Deutschland bis zum heutigen Tage nicht beglichen hat und die auf keinen Fall mit den Staatsschulden Griechenlands verrechnet werden darf. Während der deutschen Besatzungszeit von 1941 bis 1944 kamen in Griechenland mehr als 30.000 Menschen allein durch Massaker zu Tode. Die Überlebenden der zahlreichen Nazi-Massaker und die Angehörigen der Ermordeten haben bis heute keine Entschädigungsleistungen von der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Die Opfer der NS-Verbrechen haben Anspruch auf individuelle Entschädigung für den erlittenen Schaden und das Leid.

Nach der grundlegenden Entscheidung des Areopag aus dem Jahre 2000 im Fall Distomo und der Verhinderung der Vollstreckung der Schadens- ersatzansprüche der Opfer gegen deutsches Staatseigentum in Griechenland durch politische Intervention Berlins, waren es zuletzt italienische Gerichte, die den Rechtsweg auch für griechische NS-Opfer eröffneten. Bahnbrechend war die Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts, das am 22. Oktober 2014 feststellte, jeder Mensch habe ein Grundrecht, vor den Gerichten Gehör zu finden. Hieran könne auch die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag von Februar 2012 nichts ändern. Mit dieser hatte Deutschland Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen zugestanden bekommen. Nach Auffassung des IGH dürften die Opfer der in ihrem eigenen Land begangenen NS-Verbrechen vor den Gerichten ihres Landes nicht gegen Deutschland auf Schadensersatz klagen. In Italien ist dies seit Oktober
2014 wieder möglich.

Die Schadensersatzansprüche der griechischen Opfer könnten aber auch in Griechenland befriedigt werden. Dafür müsste die neue Regierung einer Vollstreckung der gegen Deutschland ergangenen Urteile zustimmen. Sollte Deutschland seine Schulden an die Opfer der NS-Massaker immer noch nicht bezahlen wollen, könnten im deutschen Staatseigentum stehende Immobilien in Griechenland zwangsversteigert und die Ansprüche der Opfer endlich rea- lisiert werden.

Im Gegensatz zu den hier öffentlich erhobenen Prophezeiungen wäre das kein Affront gegen Deutschland, sondern ein Akt für den Frieden und für die Gerechtigkeit heute. Es wäre das Signal an heutige Kriegstreiber, dass Völkerrechtsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit nicht mit schönen Worten erledigt werden können, sondern der Schädiger – so mächtig er inzwischen sein mag – auch finanziell für das angerichtete Unrecht gerade stehen muss, auch noch nach 70 Jahren.

Der AK-Distomo fordert weiterhin:

Sofortige Entschädigung aller griechischen Opfer des Nationalsozialismus!
Nazi-Verbrechen nicht vergeben, den antifaschistischen Widerstand nicht
vergessen!
Gemeinsamer Kampf gegen den wiedererstarkenden Faschismus in Europa!

AK-Distomo

Hamburg, den 5. Februar 2015
Kontakt: Rechtsanwalt Martin Klingner Tel. 040-4396001 oder 040-4396002 oder
0162-1698656

Weitere Informationen:http://ak-distomo.nadir.org/

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