Italien: NS-Opfer können wieder gegen Deutschland klagen

Pressemitteilung von Ulla Jelpke

Italien: NS-Opfer können wieder gegen Deutschland klagen

„Die Versuche der Bundesregierung, die Entschädigungsforderungen von NS-Opfern zu unterdrücken, sind krachend gescheitert“, resümiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, eine Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts. Dieses hat die Zuständigkeit der italienischen Justiz für Entschädigungsklagen gegen Deutschland bekräftigt. Jelpke weiter:

„Deutschland ist mit seiner Entschädigungsverweigerung im Unrecht. Ich beglückwünsche die italienischen NS-Opfer, denen der Klageweg gegen die Bundesregierung wieder eröffnet wurde. Das war zeitweise nicht möglich, nachdem der Internationale Gerichtshof auf Begehren Deutschlands vor über zwei Jahren solche Verfahren als Verletzung der sogenannten Staatenimmunität zurückgewiesen hat. Daraufhin hatte die italienische Regierung die Zuständigkeit der Justiz für derartige Fälle entzogen. Diese Regelung wurde nun gekippt. Das italienische Verfassungsgericht hat nun klargestellt, dass die sogenannte Staatenimmunität nicht bei schwersten Kriegsverbrechen gilt.

Die Bundesregierung hat sich über Jahrzehnte hinweg ihrer Verantwortung für die NS-Opfer entzogen. Bis heute lehnt sie es ab, die Opfer von Deportationen und Massakern durch deutsche Besatzungstruppen zu entschädigen. Damit zwingt die Bundesregierung die NS-Opfer, ihre berechtigten Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. In Italien sind bereits Urteile in Höhe von mehreren Millionen Euro gefällt worden. Wenn die Bundesregierung weiterhin nicht zahlt, ist mit der Beschlagnahmung deutschen Staatseigentums in Italien zu rechnen. Es wird jetzt endgültig Zeit, dass die Bundesregierung auf Italien und die NS-Opfer zugeht und ihnen angemessene Entschädigungen anbietet.“

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